Wir finanzieren/teilfinanzieren Theaterprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Fördersummen von 500 bis 1.000 EUR. Wenn Sie eine Idee für ein geeignetes Projekt haben, wenden Sie sich deshalb gerne an uns und reichen Sie spätestens bis zum 30. April für das laufende Jahr einen Projektantrag ein.
Bevor Sie einen Antrag einreichen, bitten wir Sie, die folgenden Bedingungen und Voraussetzungen der Förderung aufmerksam zu lesen und unser Beratungsangebot zu nutzen.
Finanzierungsgrundsätze
Voraussetzungen für Maßnahmen
1. Es handelt sich um eine kulturelles Projekt, die Methoden sind aus dem Theaterbereich. Spartenübergreifende Konzepte mit Methoden aus dem Theater in Verbindung mit z.B. Tanz, Musik, Bildende Kunst, Video, neue Medien, etc. sind ebenfalls förderwürdig.
2. Die Veranstaltung findet in der Freizeit der Teilnehmenden statt (z.B. kein schulischer Pflichtunterricht) und der Besuch ist freiwillig.
3. Das Projekt wird öffentlich bekannt gemacht und beworben (z.B. Website, Mail-Newsletter, Social Media, Druckmedien etc.).
4. Projekte können die unterschiedlichsten Formate haben (fortlaufender Kurs, Workshop, Feriencamp etc.). Die Dauer beträgt pro Veranstaltungstermin mindestens 1,5 Stunden. Bei längerer Veranstaltungsdauer müssen angemessene Pausenzeiten berücksichtigt werden.
6. Die Veranstaltung richtet sich an junge Menschen von 6 bis 20 Jahren.
6. Die Veranstaltung hat mindestens zehn Teilnehmende pro Dozent*in. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltungstermin darf nicht regelmäßig unter sieben Teilnehmende sinken.
Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die LAG Spiel und Theater NRW
1. Es ist ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme in digitaler Form einzureichen.
Über die Kostenübernahme entscheidet eine Kommission der LAG Spiel und Theater NRW. Eine Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Zuwendung der Fördermittel durch das Land NRW.
2. Die LAG Spiel und Theater NRW übernimmt mit der Kostenübernahme als Veranstalterin die Trägerschaft für die Bildungsveranstaltung. Hierüber wird ein (Kooperations-)Vertrag mit dem Antragssteller abgeschlossen. Die Honorarverträge mit den Theaterpädagog*innen schließt die LAG Spiel und Theater NRW ab. Falls eine Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, muss dies der LAG Spiel und Theater NRW bis eine Woche vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden.
3. Der Antragssteller beteiligt sich an der Finanzierung mit einem einen Eigenanteil an den Gesamtkosten mit mindestens 20 % der Ausgabensumme. Zur Finanzierung des Eigenanteils darf der Antragssteller eine Teilnahmegebühr erheben. Diese darf aber 1 Euro pro Teilnehmenden pro Unterrichtsstunde nicht übersteigen. In begründeten Fällen kann eine Abweichung von dieser Regelung vereinbart werden. Die Eigenbeteiligung wird der LAG nach Abschluß des Projektes überwiesen.
4. Der Einsatz von weiteren Fördergeldern des Landes NRW ist nicht zulässig.
5. Aus den Veröffentlichungen der Maßnahme geht deutlich hervor, dass die LAG Spiel und Theater NRW Trägerin des Projektes ist. Der Abdruck des Logos an deutlich sichtbarer Stelle und alleinstehend ist verbindlich.
6. Der Antragssteller führt Listen, in denen die Teilnehmer mit vollständiger Anschrift, Altersangabe und Originalunterschrift ihre Teilnahme bestätigen. Bei Kindern unter 9 Jahren kann stellvertretend die Projektleitung die Listen unterschreiben. Die Originallisten sind sofort nach Abschluss der Maßnahme bei der LAG Spiel und Theater NRW einzureichen.
7. Der Antragssteller erstellt eine zeitnahe Abrechnung der Kosten mit Originalbelegen (spätestens bis 14 Tage nach Veranstaltungsende). Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes NRW für Zuwendungen zur Projektförderung.
Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie hier. Sie sollten es zunächst downloaden und auf Ihrer Festplatte abspeichern. Bitte füllen Sie es dann digital aus und senden es uns mit den notwendigen Anlagen per Mail zu.
Bevor Sie einen Antrag einreichen, bitten wir Sie, die folgenden Bedingungen und Voraussetzungen der Förderung aufmerksam zu lesen und unser Beratungsangebot zu nutzen.
Finanzierungsgrundsätze
Voraussetzungen für Maßnahmen
1. Es handelt sich um eine kulturelles Projekt, die Methoden sind aus dem Theaterbereich. Spartenübergreifende Konzepte mit Methoden aus dem Theater in Verbindung mit z.B. Tanz, Musik, Bildende Kunst, Video, neue Medien, etc. sind ebenfalls förderwürdig.
2. Die Veranstaltung findet in der Freizeit der Teilnehmenden statt (z.B. kein schulischer Pflichtunterricht) und der Besuch ist freiwillig.
3. Das Projekt wird öffentlich bekannt gemacht und beworben (z.B. Website, Mail-Newsletter, Social Media, Druckmedien etc.).
4. Projekte können die unterschiedlichsten Formate haben (fortlaufender Kurs, Workshop, Feriencamp etc.). Die Dauer beträgt pro Veranstaltungstermin mindestens 1,5 Stunden. Bei längerer Veranstaltungsdauer müssen angemessene Pausenzeiten berücksichtigt werden.
6. Die Veranstaltung richtet sich an junge Menschen von 6 bis 20 Jahren.
6. Die Veranstaltung hat mindestens zehn Teilnehmende pro Dozent*in. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltungstermin darf nicht regelmäßig unter sieben Teilnehmende sinken.
Voraussetzungen der Kostenübernahme durch die LAG Spiel und Theater NRW
1. Es ist ein schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme in digitaler Form einzureichen.
Über die Kostenübernahme entscheidet eine Kommission der LAG Spiel und Theater NRW. Eine Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Zuwendung der Fördermittel durch das Land NRW.
2. Die LAG Spiel und Theater NRW übernimmt mit der Kostenübernahme als Veranstalterin die Trägerschaft für die Bildungsveranstaltung. Hierüber wird ein (Kooperations-)Vertrag mit dem Antragssteller abgeschlossen. Die Honorarverträge mit den Theaterpädagog*innen schließt die LAG Spiel und Theater NRW ab. Falls eine Maßnahme nicht durchgeführt werden kann, muss dies der LAG Spiel und Theater NRW bis eine Woche vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt werden.
3. Der Antragssteller beteiligt sich an der Finanzierung mit einem einen Eigenanteil an den Gesamtkosten mit mindestens 20 % der Ausgabensumme. Zur Finanzierung des Eigenanteils darf der Antragssteller eine Teilnahmegebühr erheben. Diese darf aber 1 Euro pro Teilnehmenden pro Unterrichtsstunde nicht übersteigen. In begründeten Fällen kann eine Abweichung von dieser Regelung vereinbart werden. Die Eigenbeteiligung wird der LAG nach Abschluß des Projektes überwiesen.
4. Der Einsatz von weiteren Fördergeldern des Landes NRW ist nicht zulässig.
5. Aus den Veröffentlichungen der Maßnahme geht deutlich hervor, dass die LAG Spiel und Theater NRW Trägerin des Projektes ist. Der Abdruck des Logos an deutlich sichtbarer Stelle und alleinstehend ist verbindlich.
6. Der Antragssteller führt Listen, in denen die Teilnehmer mit vollständiger Anschrift, Altersangabe und Originalunterschrift ihre Teilnahme bestätigen. Bei Kindern unter 9 Jahren kann stellvertretend die Projektleitung die Listen unterschreiben. Die Originallisten sind sofort nach Abschluss der Maßnahme bei der LAG Spiel und Theater NRW einzureichen.
7. Der Antragssteller erstellt eine zeitnahe Abrechnung der Kosten mit Originalbelegen (spätestens bis 14 Tage nach Veranstaltungsende). Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen des Landes NRW für Zuwendungen zur Projektförderung.
Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie hier. Sie sollten es zunächst downloaden und auf Ihrer Festplatte abspeichern. Bitte füllen Sie es dann digital aus und senden es uns mit den notwendigen Anlagen per Mail zu.